15l Pack
Wirksamste Mittel gegen Unkraut auf dem Markt im Abverkauf, da die Produktion eingestellt wurde!
Roundup Flex 480 Premium
Die wichtigsten Eigenschaften
KONZENTRIERT
Eine höhere Konzentration von 480 g / l verkürzt die Mindestdauer von der Behandlung bis zum Regen - 1 Stunde.
HÖHERE EFFIZIENZ
Wirksam auch bei wechselnden Wetterbedingungen. Es hemmt das Wachstum und die Entwicklung von Unkräutern innerhalb von 1 Tag.
KULTIVIERUNG AB 24 STUNDEN NACH DER BEHANDLUNG
Bei einjährigen Unkräutern Anzucht ab 24 Stunden nach der Behandlung möglich.
ANBAU AB 5 TAGE NACH DER BEHANDLUNG
Bei ausdauernden Unkräutern Anzucht ab 5 Tagen nach der Behandlung möglich.
Roundup Flex 480 ist ein systemisches Blattherbizid. Es wird über die grünen Pflanzenteile (Blätter, grüne Triebe und nicht verholzte Rinde) aufgenommen und dann in die gesamte Pflanze transportiert. Da es auch in die unterirdischen Teile der Pflanze gelangt, hemmt es ihr Wachstum und ihre Entwicklung in nur 1 Tag. Nach dieser Zeit stirbt das Unkraut ab. 7-10 Tage nach dem Spritzen sind die ersten Symptome der herbiziden Wirkung sichtbar, die sich durch Vergilben und Welken der Pflanzen äußern, das vollständige Absterben der Pflanzen tritt nach ca. 3 Wochen ein. Die Beschleunigung der Wirkung des Mittels kann maßgeblich beeinflusst werden durch: hohe Temperatur, hohe Luftfeuchtigkeit und starke Sonneneinstrahlung
AUFMERKSAMKEIT! Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Beachten Sie die Gefahrenhinweise und befolgen Sie die Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett.
Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (Gesetzblatt von 2018, Pos. 1310, in der geänderten Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (Gesetzblatt vom 2011, Nr. 284, Position 1673, in der geänderten Fassung), eine Bestellung aufgeben und einen Kaufvertrag nur von Kunden abgeben, die natürliche Personen mit voller Rechtsfähigkeit und Qualifikationen sind, die von Personen erforderlich sind, die Pflanzenschutzmittel gemäß Art. 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (Gesetzblatt von 2018, Pos. 1310, in der geänderten Fassung).