Producent : Bayer
Kapazität/Verpackung: 1L
Art des Mittels/Wirkungsweise:,
Wirkstoff/Zusammensetzung: Ethephon
Cerone 480 SL
ist ein Wachstumsregulator in Form eines wasserlöslichen Konzentrats. Cerone 480 SL wird als Ablagerungsschutzmittel für Gerste, Roggen, Triticale und Weizen verwendet, die in guten Lagen angebaut oder mit hohen Stickstoffdosen gedüngt werden. Das Mittel verkürzt und versteift die Getreidehalme, wodurch ein Festsetzen des Ernteguts verhindert wird. Die Intensität der Wirkung des Mittels hängt vom Sprühzeitpunkt, der Entwicklungsphase der Kultur, der Dichte des Blätterdachs, dem Standort und den Wetterbedingungen ab. Das Mittel ist für den Einsatz mit Feldspritzen bestimmt.
Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (GBl. 2011, § 284 Ziff. 1673 in der jeweils gültigen Fassung) nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die in Art. 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097, in der jeweils gültigen Fassung).
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Bitte beachten Sie detaillierte Risikohinweise. Befolgen Sie die auf dem Etikett aufgeführten Sicherheitsregeln „Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (Gesetzblatt von 2013, Pos. 455 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (polnisches Gesetzblatt) sind 2011, Nr. 284, Punkt 1673, in der geänderten Fassung), können nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die Qualifikationen verfügen, die für Personen erforderlich sind, die Pflanzenschutzmittel kaufen, gemäß Artikel 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März eine Bestellung aufgeben und Vertragspartei des Kaufvertrags sein. 2013 (Gesetzblatt 2013, Punkt 455, in der jeweils gültigen Fassung).“